Seitenbereiche

Willenskraft
Die Stärke für Ihren Erfolg

Leistung
Die Energie für Ihren Erfolg

Ausdauer
Basis für Ihren Erfolg

Inhalt

Qualifizierung eines geringwertigen Wirtschaftsgutes

Qualifizierung eines geringwertigen Wirtschaftsgutes

/aktuelles/news/

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Per Gesetzesdefinition gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 € netto betragen. Während die Anschaffungskostengrenze als auch die Beweglichkeit und Abnutzbarkeit im Regelfall eindeutig feststellbar sind, bildet die „selbstständige Nutzbarkeit“ sowie die „betriebliche Zweckbestimmung“ bei Betriebsprüfungen oftmals Diskussionsstoff.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Beschluss (v. 9.5.2012 - III B 198/11) entschieden, dass es für die Qualifizierung eines Wirtschaftsguts als geringwertig nicht auf eine generalisierende Betrachtung bestimmter Arten von Wirtschaftsgütern nach der Verkehrsauffassung ankommt, sondern auf die konkrete betriebliche Zweckbestimmung in dem betreffenden Betrieb. Mit anderen Worten: Ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut liegt nicht vor, wenn der Betrieb dieses zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nutzt und die in diesem Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind.

Der Fall

Im Streitfall ging es um Gitterboxpaletten und Sichtbehälter, die jeweils unter 410 € kosteten. Die Finanzverwaltung behandelte die Güter als geringwertige Wirtschaftsgüter und lehnte die Gewährung einer Investitionszulage ab. Der BFH sah für die Transportgüter nach der konkreten betrieblichen Zweckbestimmung eine selbstständige Nutzungsfähigkeit gegeben und bestätigte in letzter Instanz die Auffassung der Finanzverwaltung.

Stand: 12. September 2012

Bild: katrin_timoff - Fotolia.com

Über uns: Seit über 60 Jahren sind wir Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Pirmasens. Profitieren Sie von unserer geprüften Qualität in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung (u.a. Lebensmittelrecht) und Lohnbuchhaltung!

Meyer & Partner GbR Steuer- & Anwaltskanzlei

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.