Seitenbereiche

Willenskraft
Die Stärke für Ihren Erfolg

Leistung
Die Energie für Ihren Erfolg

Ausdauer
Basis für Ihren Erfolg

Inhalt

Neuer Grundfreibetrag und Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen

Neuer Grundfreibetrag und Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen

/aktuelles/news/

Grundfreibetrag

Übersteigt das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen nicht den Grundfreibetrag, wird keine Einkommensteuer erhoben. Der Grundfreibetrag betrug 2013 8.130 € (bei Zusammenveranlagung 16.260 €).

Erhöhung 2014

Zum 01.01.2014 tritt die zweite Stufe des im vergangenen Jahr beschlossenen „Gesetz(es) zum Abbau der kalten Progression“ in Kraft. Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt damit von 8.130 € auf 8.354 € (bei Zusammenveranlagung von 16.260 € auf 16.708 €). Die dadurch erreichte Entlastung der Steuerzahler ist allerdings sehr gering. Ein vollständiger Inflationsausgleich wird nicht erreicht.

„Altersvorsorgeaufwendungen“

Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung sowie Beiträge für weitere gesetzliche Altersvorsorgeeinrichtungen können ab 2014 im Umfang von 78 % (2013: 76 %) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Höchstbetrag bei Alleinstehenden beträgt für 2014 15.600 € und bei Ehegatten/Lebenspartnern 31.200 € (78 % des Höchstbetrags von 20.000 €). Bei in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abzuziehen. Der Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendungen steigt jährlich um 2 Prozentpunkte bis zum Kalenderjahr 2025. Danach ist der Sonderausgabenabzug zu 100 % möglich.

Stand: 19. Dezember 2013

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

Über uns: Seit 1960 sind wir Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Pirmasens. Profitieren Sie von unserer geprüften Qualität in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung (u.a. Lebensmittelrecht) und Lohnbuchhaltung!

Meyer & Partner GbR Steuer- & Anwaltskanzlei

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.