Seitenbereiche

Willenskraft
Die Stärke für Ihren Erfolg

Leistung
Die Energie für Ihren Erfolg

Ausdauer
Basis für Ihren Erfolg

Inhalt

Besteuerung von Entschädigungsleistungen

Besteuerung von Entschädigungsleistungen

/aktuelles/news/

Fünftelregelung:

Erhält der Arbeitnehmer für den Jobverlust eine Abfindung bzw. für entgangene oder entgehende Einnahmen eine Entschädigungsleistung, unterliegen diese grundsätzlich der Einkommensteuer. Zur Abmilderung einer hohen Steuerprogression kann eine Tarifermäßigung nach der sogenannten „Fünftelregelung“ in Anspruch genommen werden. Die Einkommensteuer beträgt danach das „Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte“ (§ 34 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes).

Voraussetzungen:

Für die Anwendung der Fünftelregelung gelten strenge Voraussetzungen. So muss der Entschädigungsanspruch u.a. als Folge einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen bzw. entstanden sein und die Zahlung muss zusammengeballt erfolgen – also möglichst in einer Summe, zwingend jedoch innerhalb eines Veranlagungszeitraums. Das Finanzgericht Niedersachsen sah das Erfordernis der Zusammenballung in einem Fall nicht erfüllt, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund eines Sozialplans in den Jahren 2007 bis 2009 Zahlungen erhielt (Urt. v. 1.2.2011 – 8 K 343/10).

Stand: 12. Dezember 2011

Bild: Tobif82 - Fotolia.com

Über uns: Seit über 60 Jahren sind wir Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt mit Sitz in Pirmasens. Profitieren Sie von unserer geprüften Qualität in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung (u.a. Lebensmittelrecht) und Lohnbuchhaltung!

Meyer & Partner GbR Steuer- & Anwaltskanzlei

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.